An die Landesregierungen der Bundesrepublik Deutschland

Ausgelöst durch die Plagiatsaffären beschäftigt sich die öffentliche Debatte immer mehr mit uns, den Doktorandinnen und Doktoranden, sowie mit unserer prekären beruflichen Situation (z.B. ZDF, 2012) und unserer Arbeitsweise. Sowohl auf Landes-, als auch auf Bundesebene werden Strategien und Methoden diskutiert, um in Zukunft dem Plagiarismus vorzubeugen und die Qualität von Doktorarbeiten in Deutschland zu verbessern. Paradoxerweise schließt die Diskussion die betroffene Gruppe, nämlich uns, bisher nahezu aus.

Wir Doktorandinnen und Doktoranden leisten entscheidende Beiträge zur Forschungstätigkeit und Lehre an deutschen Hochschulen. Ohne uns ist das System Hochschule nicht denkbar. Trotz dieser Leistung gibt es bisher nicht einmal verlässliche und vollständige Daten über die Anzahl von Promovierenden an den deutschen Hochschulen.

Die derzeitige unklare Rechtssituation in den Hochschulgesetzen der Bundesländer sorgt dafür, dass wir an den Universitäten als Gruppe nicht wahrgenommen werden. Je nach Finanzierungsart unserer Doktorarbeit können wir Studierende oder MitarbeiterInnen sein, bzw. auch gar nicht als Angehörige der Hochschule gelten. Dies führt zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichheit in Fragen der Mitbestimmung, der sozialrechtlichen Stellung sowie der rechtlichen Absicherung innerhalb unserer Gruppe.

Bereits 1996 forderte die Hochschulrektorenkonferenz eine geregelte Stellung von Doktorandinnen und Doktoranden, um ihre Betreuung und ihre statistische Erfassung zu sichern, um ihnen Zugang zu den Einrichtungen der Hochschulen zu gewähren und um Unsicherheiten in Haftungsfragen auszuräumen. Seitdem wurden diese Forderungen immer wieder in ähnlicher Weise auf höchster Ebene wiederholt (z.B. HRG 2002, BMBF 2008, GEW 2010), zuletzt durch das Positionsschreiben des Wissenschaftsrates im November 2011. Trotz dieser Initiativen sind Sie, die Landesregierungen, als Zuständige für die Landeshochschulgesetze, nie aktiv geworden.

Betrachtet man die Eindeutigkeit der Problematik sowie die Eindeutigkeit der sich seit 16 Jahren wiederholenden Lösungsvorschläge, ist diese Tatenlosigkeit frustrierend. Es entsteht der Eindruck, dass wir Doktorandinnen und Doktoranden und unsere Arbeit nicht wahrgenommen werden und kein Interesse besteht, uns als eigene und vollwertige Gruppe im deutschen Hochschulsystem mit Mitspracherecht und gesichertem rechtlichen Status anzuerkennen.

Mit diesem offenen Brief wollen wir Doktorandinnen und Doktoranden klarstellen, dass wir mit dieser Situation nicht zufrieden sind und nun endlich klare Regelungen erwarten. Wir verstehen uns nicht als anonyme Gruppe, die Forschungsergebnisse produziert und erst mit dem Doktortitel wieder in geregelte Verhältnisse eintritt. Wir wollen auch bereits während der Promotionsphase mitreden und die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gestalten. Wir erwarten rechtliche Sicherheit und Anerkennung für die Arbeit, die wir für unsere Institute, unsere Fakultäten und unsere Hochschulen leisten.

Wir fordern eine Änderung der Landeshochschulgesetze, die uns endlich als eigene Gruppe an den Universitäten anerkennt!

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Hartmann, Promotionsstipendiat des Evangelischen Studienwerk Villigst e.V.

Maike Buttler, Thomas Schüler, Benjamin Liedy, Promotionsstipendiaten der Heinrich-Böll-Stiftung

Agata Klaus, Promotionsstipendiatin des Cusanuswerk

Lina-Mareike Dedert, Promotionsstipendiatin des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk

Stefanie John, Ulf-Werner Soppa, Jonas Hennig, Promotionsstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung

Steffen Eckhard, Stefan Plenk, Ingo Reiff, Promotionsstipendiaten der Friedrich Ebert Stiftung

Alexandru Petrescu, Promotionsstipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung

Jens Gaitzsch, Promotionsstipendiat der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Das Leitungskollektv der Promovierenden der Hans-Böckler-Stiftung

Stefanie Land-Hilbert, Promotionsstipendiatin der Stiftung der Deutschen Wirtschaft


6 Kommentare on “An die Landesregierungen der Bundesrepublik Deutschland”

  1. Christoph Geist sagt:

    Tolle Quellenangaben im Text aber wo ist das entsprechende Literaturverzeichnis dazu?

  2. Liebe PI,

    ich finde euer Grundanliegen sehr unterstützenswert, nämlich die Vereinheitlichung des Promovierendenstatus‘, nicht umsonst kämpfe ich im Rahmen des Promovierendenrates der TU Freiberg (http://tu-freiberg.de/prorat) auch dafür. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob der Weg einer eigenen Satusgruppe dafür der richtige ist. Das hat vor allem zwei Gründe:

    Der erste ist ein pragmatischer: Wir haben schon mit vielen Landespolitikern gesprochen und durch alle Fraktionen finden sie es zu umständlich und dem Wesen der Universität nicht angemessen, eine neue Statusgruppe zu eröffnen. Darüber mag man selber anderer Meinung sein, aber es scheint mir Fakt, dass andere Wege leichter einzuschlagen wären.

    Mein zweiter Grund beschreibt einen solchen anderen Weg: Ich denke, man sollte alle Promovierenden der Statusgruppe der Mitarbeiter zuschlagen. Einfach deswegen, weil Promovieren meiner Ansicht nach (vgl. dazu z.B. die Positionspapiere der GEW) Arbeit ist. Natürlich sollte diese am besten vernünftig bezahlt und über ein gutes Angestelltenverhältnis abgesichert werden, aber das ist wohl noch utopischer als eine eigene Statusgruppe. Aber andere Gruppen im Mittelbau haben auch Probleme – PostDocs sind oft nicht weniger prekär beschäftigt als wir und von Lehrkräften für besondere Aufgaben will ich mal gar nicht reden. Da ist meiner Ansicht nach auch Solidarität gefragt, sich mit diesen in Mittelbauinitiativen zu vernetzen und sich nicht abzuschotten. Das haben wir in Freiberg zwar durch unseren Promovierendenrat schon ein wenig gemacht, aber ich sehe das nur als ersten Schritt. Ich habe die langfirstige Perspektive noch nicht komplett durchdacht, aber es scheint mir sowohl aus solidarischen wie auch pragmatischen Gründen sinnvoller, Promovierende der Statusgruppe der wiss. Mitarbeiter zuzuordnen als eine eigene Statusgruppe zu fordern.

    Über andere oder Ähnliche diesbezügliche Meinungen und Erfahrungen würde ich mich natürlich sehr freuen. Dies ist übrigens bislang nur meine individuelle Meinung, wir müssen das im ProRat noch ausführlich diskutieren.

    Beste Grüße,
    Alexander

    • Hi Alexander,

      entschuldige die späte Antwort. Die Art und Weise, wie sich der Promovierendenrat der Uni Freiberg, sowie der Prorat Leipzig etabliert haben, sollte Vorbild für Promovierendenvertretungen an möglichst vielen Unis in Deutschland sein. Dem Beispiel der Promos Osnabrück folgend, die wiederrum sich am Prorat Leipzig orientiert haben, versuchen wir auch hier in Freiburg, eine Vertretungsstruktur aufzubauen (ProDoc Uni Freiburg), die an den Gremien teilhaben kann, jedoch nicht als eigene Statusgruppe. Dies ist in der Tat der realistischere Weg und schneller umzusetzen, als Änderungen der Landehochschulgesetze.

      Wenn man nur die Mitbestimmung in den Gremien betrachtet, ist schon einiges getan, wenn die LHGs alle Doktoranden (auch die externen) einer Gruppe zuordnen. Dass das nicht die Gruppe der Studierenden sein soll, darüber stimmen meines Wissens auch alle überein (uA aus den Gründen, die du erwähnst). Jedoch besteht bei ein Zuordnung von Promovierenden zum Mittelbau folgende Problematik: In Sachsen, wie auch hier in BW, ist der Wahlturnus für die Akademischen Mitarbeiter zwischen 3 bis 5 Jahre. Somit macht es für einen Doktoranden, der ja in 3 Jahren fertig sein will, wenig Sinn zu kandidieren. Ergo würde der Mittelbau durch eine Zuordnung scheinbar wieder erstarken (das wahre Problem, nämlich der Wegfall von langfristigen Stellen wird ja dadurch nicht gelöst), jedoch würde die aktive Mitbestimmung in den Händen der wenigen langfristig angestellten Personen sein. Eine Zuordnung zum Mittelbau wäre also nur akzeptabel bei einer Verkürzung der Wahlturni. Zudem soll zukünftig das Promotionsrecht so geändert werden, dass auch akademische Mitarbeiter Betreuer und Gutachter sein können. So besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Betreuer und Betreuter die selbe Gruppe vertreten, was offensichtlich im Konflikt steht mit der freien Meinungsäußerung des Betreuten.

      Ein viel wichtigeres Argument für die Einführung eines Promostatus ist jedoch die sozialrechtliche Situation von Promovierenden, die durch ein Stipendium oder selbst finanziert sind (laut neuester Statistik ~100000 in Deutschland, ca die Hälfte aller deutschen Doktoranden). Bei dieser Art des Einkommens wird man vom BSG ähnlich behandelt wie eigenständige Unternehmer und muss beispielsweise eine enorm hohe KV zahlen und hat keine sozialen Absicherungen (Rente Arbeitslosengeld, etc.). Dieses Problem wird eindeutig nicht gelöst durch die Zuordnung zum Mittelbau. Sie führt eher zu einer Situation in der finanziell und sozialrechtlich schlechter abgesicherte Doktoranden die Meinungsäußerung von deutlich besser abgesichtern Doktoranden und Unimitarbeitern unterstützen, sie jedoch aus oben genannten Gründen nicht aktiv mitgestalten. Würde es aber in den LHGs überall einen Status für Doktoranden geben, wäre endlich die Basis für eine Änderung des BSG geschaffen, um die derzeitige Situation etwas zu verbessern (ideal wäre natürlich, Stipendien wie Anstellungen versteuert mit allen Abgaben auszuzahlen, was aber mE auch nicht in naher Zukunft durchgesetzt werden kann).

      Auch denken wir, dass eine Einführung eines Promostatus endlich den Anstoß für bessere Vernetzung und für die schon so lange notwendige Erfassung von Promovierenden deutschlandweit geben wird. Durch eine einfache Zuordnung zum Mittelbau wird sich in dieser Hinsicht erst mal nichts bewegen.

      Sorry, dass ich mich nicht viel kürzer fassen konnte. Zusammenfassend will ich noch hinzufügen, dass eine Zuordnung zum Mittelbau von der Promovierendeninitiative keineswegs ausgeschlossen wird. Jedoch sind die Probleme, die wir dadurch verringern wollen, nicht nur an die Mitbestimmung in den Gremien geknüpft. Es geht ebenso um sozialrechtliche Absicherung, Vernetzung, und zu guter Letzt Anerkennung.

      Wir erhoffen uns, dass wir in der Diskussion mit der GEW auch diese Punkte etwas mehr hervorheben können. Eventuell gibt es Lösungsansätze die ähnlich gut und praktikabler sind, von denen wir nur noch nichts wissen.

      Liebe Grüße aus Freiburg,
      Andreas

      • Hallo Andreas (for the other recipients: this is my answer to the open letter of the PI),

        wir haben das gestern mal im Promovierendenrat diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir zwar spezielle Punkte haben, die uns wichtig sind, aber wir nicht klar sagen können, welcher Status dazu am besten passt. Was uns wichtig ist:
        – Dass alle PromovendInnen in einer Statusgruppe sind
        – Dass eine Vertretung in den Gremien ohne große Hürden möglich ist (weshalb wir gegen lange Wahlperioden sind)
        – Dass ein Gremium für die PromovendInnen besteht (wie z.B. unser ProRat)
        – Dass PromovendInnen mit Stipendium oder ohne Einkommen keine hohen KV-Beiträge leisten müssen
        – Dass produktive Zusammenarbeit und Solidarität mit anderen teilweise prekären Gruppen an der Uni möglich ist, wie z.B. Post-Docs oder Lehrkräften für besondere Aufgaben

        Warum ein eigener Promostatus die Krankenversicherungssituation für Stipendiaten beim BSG besser machen sollte als der jetzige Status, ist uns nicht klar, denn bislang sind sie ja Studenten und daher klar von Mitarbeitern abgegrenzt. Auh ein eigener Status würde da also aus unserer Sicht keine Vorteile bringen. Abgesehen davon, dass man die Dinge sicher auch irgendwie regeln könnte, wenn man den Mitarbeiterstatus hat, da fehlt nur der politische Wille.

        Vielleicht würde ein Promo-Status die PromovendInnen besser vernetzen, wie schon angedeutet, sehen wir aber auch Vernetzungsbedarf mit anderen Mittelbaugruppen und darüber hinaus den Bedarf der produktiven Zusammenarbeit mit den anderen Statusgruppen. Und der Rest des Mittelbaus und die Studierenden wären sicher nicht erbaut, wenn sie einer neuen Promo-Statusgruppe Sitze in den Uni-Gremien abgeben müssten, da dort ja weiterhin eine Professorenmehrheit existieren muss.

        Alles in allem können wir daher nicht wirklich sagen, was nun die vernünftigste Alternative wäre. Wir könnten mit beiden Lösungen leben, sofern unsere Punkte von oben berücksichtigt werden. Politisch ist wohl alles erstmal schwer durchsetzbar. Da erhoffen wir uns noch am meisten davon, erstmal eine Promovierendenschaft als statusgruppenübergreifende Einheit einzuführen und diese mit einer Vertretung und Rechten auszustatten. Die SPD hat da in Sachsen gerade einen schönen Änderungsantrag eingereicht:

        +++
        § 40a Vertretung der Doktorandenschaft
        (1) Die Doktoranden, die in die Doktorandenliste aufgenommen
        wurden, bilden unabhängig ihrer Zugehörigkeit
        zu einer Mitgliedergruppe nach § 50 Abs. 1 die Doktorandenschaft.
        Rechte, die aus der Zugehörigkeit zu einer
        Mitgliedergruppe nach § 50 Abs. 1 entstehen, bleiben
        unberührt.
        (2) Die Grundordnung kann vorsehen, dass zur Vertretung
        der Interessen der Doktorandenschaft ein Doktorandenrat
        gebildet wird. Dieser soll drei bis 15 Mitglieder
        umfassen. Das Nähere regelt die Grundordnung.
        (3) Die Aufgaben des Doktorandenrates sind:
        1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen
        und sozialen Belange der Doktoranden,
        2. Förderung der regionalen, überregionalen und internationalen
        Beziehungen und die Förderung der
        Mobilität,
        3. Mitwirkung in Promotionsangelegenheiten und in
        Angelegenheiten des Graduiertenstudiums, insbesondere
        der Förderung des wissenschaftlichen
        Nachwuchses,
        4. Förderung der Selbsthilfe sowie Beratung von Doktoranden
        zu Angelegenheiten des Promotionsverfahrens.
        Der Doktorandenrat hat das Recht, im Rahmen seiner
        Aufgaben Anträge an die Organe der Hochschule und
        der Fakultäten zu stellen; diese sind verpflichtet, sich mit
        den Anträgen zu befassen Der Doktorandenrat gibt sich
        eine Geschäftsordnung.
        (4) Die Mitglieder des Doktorandenrates werden für die
        Amtszeit von einem Jahr in freier, geheimer und gleicher
        Wahl nach der Wahlordnung der Hochschule gewählt.
        (5) Die Hochschule unterstützt den Doktorandenrat bei
        der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie stellt angemessene
        Verwaltungsräume unentgeltlich zur Verfügung
        Zudem stellt die Hochschule eine angemessene Finanzausstattung,
        insbesondere für Sachaufwendungen, zur
        Verfügung.
        (6) Soweit dem Senat kein Mitglied des Doktorandenrates
        angehört, kann der Doktorandenrat einen Vertreter
        mit beratender Stimme in den Senat entsenden. Die
        Grundordnung kann vorsehen, dass der Doktorandenrat
        jeweils einen Vertreter mit beratender Stimme in den
        Fakultätsrat entsenden kann.
        +++

        Besonders der letzte Punkt ist ganz interessant, weil es so zumindest eine Konstellation gibt, in der immer ein Promovierender im wichtigsten Gremium der Uni sitzt, wenn auch nur beratend (für den StuRa gibt es ja schon so eine Floskel in unserem HSG).

        Beste Grüße,
        Alexander

  3. Moritz Niemiec sagt:

    Was führt zu der Annahme, dass eine allgemeine, einheitliche Gesetzeslagenänderung (soweit die bei 16 Bundesländern und diversen Einzelgesellschaften überhaupt erfolgen könnte), in die richtige Richtung geht? Und das lässt die komplett durchnationalisierten Richtungen wie die Biowissenschaften komplett außen vor.

    Die mE momentan zu erwartende Tendenz wären eher die direkt oder indirekt vom Chef abhängige Stipendien, wie an den meisten US-Unis. Da können die Leute, die immerhin noch auf unabhängige Stipendienmittel (wie die Unterzeichner der genannten Stiftungen) zurückgreifen können, noch froh sein.
    Stellen, auch halbe, war gestern, und dahin wird die Richtung, auch auf Grund eines enormen Doktorandenüberangebots aus Asien, definitiv nicht zurück gehen. Warum auch.

    Die teilweise auch genannten Lösungsvorschläge gehen leider, wie so häufig, komplett an der Realität vorbei. Die Attraktivität von Unipolitik in der Promotion ist wegen vielfältiger Probleme (Arbeitszeit/Chef/Sprachproblemen) so gut wie nicht gegeben; auch die zb von der GEW seit Jahrzehnten gepredigte ‚Solidarität im Forschungswesen‘ ist im Pyramidensystem Wissenschaft so gut wie nicht vorhanden. Wie auch, wenn es Grants, Stellen und Anerkennung immer nur für einen Bruchteil der jährlich größeren Masse gibt..

    Gruß aus Schweden, wo es noch Stellen gibt.. aber wohl auch nicht mehr lange, die Tendenz is die gleiche.

    PS:
    „Wir verstehen uns nicht als anonyme Gruppe, die Forschungsergebnisse produziert und erst mit dem Doktortitel wieder in geregelte Verhältnisse eintritt.“

    netter Satz. Bin gespannt was einer im dritten Postoc dazu sagt.. der sich schon auf die ‚geregelten Verhältnisse‘ der 2+2 W2 freut… wenn er denn eine kriegt.
    Geregelt is aus. Dass es nie aufhört, das ist vielleicht das größere Problem, als dass die Promotion selber so ist wie sie immer mehr wird.


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